von Hanno am Mo 4. Mai 2009, 16:44
Hallo
ich hab die Tage angefangen mich mit dem Thema Auslandssemester intensiver auseinander zu setzen und schon einige Informationen über die UCT eingeholt, nachdem mal darauf gekommen bin, dass ich nicht an ERASMUS gebunden bin und auch auf eigene Faust losziehen kann.
Mittlerweile macht mir nicht mal mehr der ganze Bürokratiekram Angst, der mit der Aufenthaltserlaubnis und Bewerbung verbunden ist.
Allerdings ein paar andere Dinge:
1.)der TOEFL Sprachtest. Ich hab Beispiele gesehen, die sehr einfach waren, aber ob das durchgehend so ist... außerdem wieviel Punkte kann man überhaupt erreichen und wo hast du das gefunden, wieviel man für die UCT braucht? Hab immer nur gesehen, DASS man einen gemacht haben muss.
2.)Die sogenannte Matriculation Exemption: entweder als Test bei Ankunft machbar oder als langwieriger Prozess mit Originalzeugnis über irgendeine südafrikanische Institution (dat hab ich zB nicht verstanden). Also im Endeffeckt ein Nachweis darüber, dass man qualifiziert ist.
Allerdings müsste man mit Abitur qualifiziert sein, denn das kommt erst ein Jahr nach dem südafrikanischem Abschluss. Nur die Logik greift wohl leider nicht, denn in einem Dokument dazu steht folgendes: "However, it is now certain that the exemptions MUST be obtained."
Somit kommt man wohl nicht drum herum.
Aber was wenn man dann alles gemacht hat, kostenspielige Geschichten für die Aufenthaltsgenehmigung, Flug usw.
dann biste grad da, machst den test und fällst durch, dann darfste wieder nach hause fliegen...
Vor dieser Vorstellung graut es mir.
Vielleicht hat ja jmd ein ähnliches oder sogar das gleiche Problem und es vll sogar schon gelöst.
Freu mich auf jeden Fall auf Tipps und Anregungen.
Schöne Grüße
Hanno